Löhne. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens geben nicht auf. Sie haben das Oberverwaltungsgericht Münster eingeschaltet. Dort soll der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden überprüft werden. Es hatte den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ratsbeschluss abgelehnt. Der Rat hatte das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. "Wir haben vom Gericht aus Münster erfahren, dass am 21. Juni die Entscheidung fällt", so Silke Glander-Wehmeier, eine der Initiatorinnen...
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