Löhne. Das Landesumweltministerium ist dabei, den Kanal-Tüv in konkrete Paragrafen zu meißeln. Bis zum 17. Mai können vom Landtag anerkannte Verbände und Institutionen zum Entwurf Stellung nehmen. Die zahlreichen Bürgerinitiativen sind nicht beteiligt. Der Entwurf sieht vor, außerhalb von Wasserschutzgebieten "keine landesweit geltende Erstprüfpflicht" vorzugeben. Stattdessen können die Städte und Gemeinden durch eigene Abwassersatzungen Prüffristen festsetzen...
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